Der Schulsanitätsdienst ist hier sicher anderst zu werten als ein Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation, wobei an einer Schule sicherlich geprüft werden muß, ob die zu erwartende Einsatzhäufigkeit (vorraussichtlich 1 Einsatz/5 Jahren gegeben ist).
Beim Sanitätsdienst, den der Veranstalter per Vertrag bestellt und bezahlt handelt es mit sicherheit um eine bezahlte Dienstleistung. Und der Veranstalter hat somit auch ein Anrecht auf volljährige Helfer in der Anzahl wie vereinbart. Wenn man darüber hinaus Personen zur Ausbildung mitnimmt ist das Sache der HiOrg, solange dies im gesetzlichen Rahmen bleibt.
Das Bayerische Rote Kreuz hat hier bereits 1998 zusammen mit dem Jugendschutzbund die Situation beleuchtet und Mindestalter für bestimmte Tätigkeiten (Krankentransport, Rettungsdienst, San itätsdienst, Losverkauf, Sammlung) intern festgesetzt.
Außerdem ist die Situation die ich gern hätte nicht immer die, die gesetzlich so vorgesehen ist.
Ich würde mich auch lieber vom Fachpersonal auf dem Heimweg mit dem öffentlichen Defi defibrillieren lassen, als vom Laien, aber dieser darf solang er nicht privat unterwegs ist, halt nicht, weil er keine Einweisung hat.
Welcome to Germany.
Das bayerische Innenminiterium hat für die halbautomatische Defibrillation eine Richtlinie herrausgegeben und damit z.B. auch das Mindestalter auf 18 gesetzt. Ob weitere Bundesländer dies geregelt habn, weiß ich nicht.
Grüße aus Augsburg
ESCHE
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