Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Name am Helm | 30 Beiträge |
Autor | Davi8d D8., Kerpen / NRW | 548502 |
Datum | 16.03.2009 11:29 MSG-Nr: [ 548502 ] | 9356 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Geschrieben von David Dohmen
Vielleicht sollte man an dieser Stelle über den "Gesetzes-Tellerrand" schauen. Denn AFAIK sind Namen an der Kleidung, die einen Mitarbeiter (SB) persönlich kenntlich machen, aus datenschutzrechtlicher Seite sehr kritisch
Geschrieben von Sascha Tröger
Sagt wer?
Ist bei vielen großen Firmen inkl. Datenschutzbeauftragten, teilweise sehr starkem Betriebsrat und anderen Gremien, die, wenn deine Aussage stimmen würden, sofort dagegen angehen würden, üblich.
Ist eine Aussage unseres Datenschutzbeauftragten, der sich sehr kritisch gegen die Einführung von Namensschildern bei uns gestellt hat.
Wie gesagt, die Gesetzesgrundlage ist aber nur AFAIK
Mit kameradschaftlichen Grüßen
David
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder
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