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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ bei der Feuerwehr??23 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg548824
Datum17.03.2009 22:32      MSG-Nr: [ 548824 ]8933 x gelesen
Infos:
  • 21.03.09 LFV BaWü: "GEZ"

  • Geschrieben von Christian CleverMuss bei einer Freiwilligen Feuerwehr GEZ Gebühren bezahlt werden, wenn z.B.


    Ja. Und zwar (da nicht im privaten Bereich) pro Rundfunkempfangsgerät. d.h.
    - d.h. wenn in 5 Einsatzfahrzeugen je ein Radio (oder ein Navi mit Radioempfangsmöglichkeit z.B. für Verkehrsmeldungen auch wenn Du da keinen Ton hörst) drinne ist --> 5 Mal Grundgebühr.
    - Wenn im Schulungsraum noch eine Stereoanlage mit Empfangsteil steht noch eine Grundgebühr dazu.
    - Wenn in der Funkzentrale noch eins im Funktisch eingebaut ist noch eine Grundgebühr dazu
    - Wenn der Kommandant noch eins in seinem Zimmer rumliegen hat noch eins dazu
    - und wenn Ihr so schlau wart ein Radio mit einer internen Rundspruchanlage zu verbinden so daß da z.B, am Tdot Musik eingespielt werden kann dann pro Raum mit Lautsprecher nochmal für jeden Lautsprecher als gesonderte Hörstelle

    Dazu kommen die Fernsehgeräte. Pro Fernsehgerät oder vergleichbarem Gerät (z.B. Beamer mit FS-Empfangsteil oder Receiver) die FS-Gebühr.

    Dazu die Anmeldung der neuartigen Empfangsgeräte (NEG) wie internetfähige PC, Internetfähige Handys/ Organizer oder Handys mit Radioempfang. Diese sind allerdings wenn ihr o.g. Rundfunkempfnagsgerät angemeldet habt inclusive. Habt Ihr kein eniziges Radio/ keinen Fernseher aber einen internetfähigen PC, dann muß dieser als NEG angemeldet werden.

    Es ist auch unerheblich, ob alle Radios wirklich "einsatzklar" sind. Sprich liegt irgend wo ein alter Weltempfänger im Schrank in den nur neue Batterien rein müssen --> zusätzliches Gerät, das zum Empfnag bereit gehalten wird.
    Ebenso bei den NEGs. Auch wenn Ihr sagt "nutze ich nicht" oder der PC nicht mit dem www verbunden ist (kein Netzwerkkabel) ist das egal, wenn der PC es technisck kann. Es reicht das bloße Bereithalten.
    Ach ja. Selbst Geldautomaten bei Banken sind anmeldepflichtig und wenns eine "Automatenfiliale" ohne sonstige Anmeldungen ist weil da kein Mensch arbeitet auch gebührenpflichtig ;-)

    Und im Fall der Fälle ist die Ausrede "das ist nicht das Radio der Feuerwehr, das gehör mir privat" ganz schlecht, denn dann mußt Du privat für ein Gerät am Arbeitsplatz (auch wenns die Feuerwehr ist) ein gebührenpflichtiges Zweitgerät anmelden ;-)


    Also: Erst anmelden, dann einschalten. Oder wie war früher die Werbung?

    Einfach der Gemeinde (als Träger des Brandschutzes) die Geräteanzahlen melden, diese müssen dann alles weitere veranlassen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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     17.03.2009 20:42 Chri7sti7an 7C., Overath
     17.03.2009 20:44 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     17.03.2009 20:54 Jose7f F7., Siebenaich
     17.03.2009 21:57 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     17.03.2009 22:24 Adol7f H7., Rosenheim
     20.03.2009 21:27 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:11 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:27 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:28 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:33 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:41 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:48 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:38 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     22.03.2009 09:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.05.2009 20:20 Tom 7S., Burgkunstadt
     16.05.2009 02:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.03.2009 22:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
     20.03.2009 13:24 Lutz7 R.7, Weener
     20.03.2009 13:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.03.2009 13:32 Lutz7 R.7, Weener
     20.03.2009 13:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.05.2009 06:14 Arth7ur 7S., Mödling
     16.05.2009 09:55 ., Wüstenrot

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