Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548998 |
Datum | 18.03.2009 21:51 MSG-Nr: [ 548998 ] | 18659 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Mario StruebingVersichert ja, aber nicht wenn du grob fahrlässig handels
Lieber Mario
Ich schreibe jetzt mal die ersten Worte als Moderator.
Versuche bitte in vollständigen deutschen Sätzen, unter Berücksichtigung der dt. Rechtschreibung zu verfassen.
Und dies hier ist kein Chat. Von hingeworfenen Satzfetzen hat keiner was.
Und nun schreibe ich als Privatperson weiter.
§7 Abs. 2 SGB VII sagt klar
"Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."
Und es wäre für die Zukunft praktisch, wenn Du auch Deine Aussagen mit entsprechende Quellen untermauern würdest.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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