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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 549068 | ||
Datum | 19.03.2009 10:59 MSG-Nr: [ 549068 ] | 67983 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
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hallo, Geschrieben von Ingo Horn Blick in die Zukunft? ;) ups - schade - meine Talente reichen (noch) nicht für hellseherische Fähigkeiten :-) War natürlich im September 2008 - siehe auch hier: 'Ermittlungsverfahren - war: 2. Untersagungsverfügung für ...' Darf ich so neugierig sein und fragen, woher die Infos stammen? Warst Du bei der Gerichtsverhandlung vor Ort? ja, ich hab als Pressevertreter an dieser Verhandlung im Zuschauerraum teilgenommen. Konkrete Konsequenzen oder verwertbare Ergebnisse (in Form von Argumenten für Regressansprüche) für Käufer der Stiefel gibts aber bislang noch nicht, oder? Leider noch nicht. Am 10.03. wurde das Urteil nach der mündlichen Verhandlung verkündet. Jetzt muss noch das schriftliche Urteil mit der Begründung verfasst werden. Das wird dann dem Kläger ( = Hanrath ) zugestellt. Dann läuft eine Frist in der Rechtsmittel eingelegt werden können. Erst wenn diese Frist ohne entsprechende Reaktion des Klägers abgelaufen ist wird es rechtskräftig. Das wird meiner Ansicht nach in ca. 5 Wochen soweit sein. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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