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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ bei der Feuerwehr?? | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 549242 | ||
Datum | 20.03.2009 13:29 MSG-Nr: [ 549242 ] | 8418 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Lutz Richter Wie sieht es da mit Gebühren für neuartige Empfangsgeräte aus? wenn an dem Standort schon Gebühr für mind. ein Rundfunkgerät bezahlt wird fallen für die PCs keine weiteren GEZ-Gebühren an. Wenn an dem Standort nur internetfähige PCs aber kein Radio bzw. TV betrieben wird fällt einmal die Gebühr für das "neuartige Empfangsgerät" an. Egal ob gar kein PC für den TV- bzw. Rundfunkempfang überhaupt genutzt wird. So die offzielle Lesart und Vorgehensweise der GEZ. Es gibt aber inzwischen das eine oder andere Urteil bei denen das Gericht es anders sieht. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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