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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Pumpenprüfung | 3 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g W8., Stuttgart / Baden-Württemberg | 549273 | ||
Datum | 20.03.2009 14:33 MSG-Nr: [ 549273 ] | 5266 x gelesen | ||
Hallo Andreas, Zweck der Schließdruckprobe ist einfach ein Sicherheistaspekt. Man setzt eine Obergrenze für 0-Förderung fest, damit gewährleistet wird, dass einem die Schläuche bei geringer Wasserabgabe nicht um die Ohren fliegen. Die Durchführung ist einfach. Pumpe wässern, Verbraucher (z.B.Strahlrohr) anschließen und dann unter Vollgas Druckabgang an der Pumpe schließen. Der Druck, der sich einstellt wenn das Ventil vollkommen geschlossen ist, ist der Schließdruck. Richtig, nach DIN muss er zwischen 14 und 16 bar liegen. Bei der neuen Normung ist 10-17 bar angegeben. 13-17bar, hab ich noch nicht gehört, ist aber auch egal. Die 10 bar muss die Pumpe ja schon bei Nennförderleistung bringen, also wird sich in der Realität ein Druck um 16 bar einstellen. Zu den Garantiepunkten: Es gibt eine Tabelle in der Wasserdurchsätze in Abhängigkeit von Druck und Mundstückweite angegeben sind. Die Wasserdurchsätze von 400 bzw. 800 Litern erreicht man mit dem B-Mehrzweckstrahlrohr bei Drücken zwischen 4 und 5 bar. Der Wasserdurchsatz erhöht sich bei Verdpplung des Drucks um jeweils 50%. Bei ca. 9 bar hast du somit 600 bzw. 1200 Liter/Minute. Das sollte zur Abschätzung Deiner Durchflussmengen ausreichen. Viele Grüße Wolfgang | ||||
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