Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 549296 |
Datum | 20.03.2009 15:50 MSG-Nr: [ 549296 ] | 10179 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzda stellt sich mir die Frage wozu WF dann blaulicht brauchen...
Wenn Am Werkstor ein Schild hängt: Auf den Verkehrswegen gelten die Vorschriften der StVO...z.B. oder wenn die WF den Brandschutz für die Verkehrswege zum Weg übertragen bekommen hat...
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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