Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 549380 |
Datum | 21.03.2009 10:29 MSG-Nr: [ 549380 ] | 12986 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
|
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von mike adamsaus diesen § geht aber nicht hervor wie das zu regeln ist! muß das die einsatzmannschaft machen oder muß dafür zusatzpersonal vorhanden sein?
Du hast eine Mindestanforderung an Personal, was ständig Einsatzbereit sein muss(gehen wir hier mal von einer Staffel aus). Wenn du also Sonderaufgaben, wie Brandsicherheitswachen, zB bei Schweißarbeiten oder Ähnlichen verrichten willst, wo die Leute fest gebunden sind, so muss dieses Personal zusätzlich auf diese Staffel angerechnet werden. Die Stärke ist allerdings Betriebsabhängig und wird nach Ausfüllen eines Analysebogens durch die Firma, die die WF betreiben will/soll von dem zuständigen RP festgelegt. Genau, wie die technische Mindestanforderung. Das ganze ist auf jeden Fall ein langer Weg
Was soll es denn für eine WF sein hauptamtlich, nebenamtlich oder gemischt? Nicht in allen Bundesländern ist alles davon möglich.
PS das erste Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde im RP ist übrigens in der Regel Kostenfrei. Alles ab der Einleitung des Anerkennungsverfahrens kostet dann auch ;-)
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|