alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaVoraussetzungen27 Beiträge
AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549411
Datum21.03.2009 13:59      MSG-Nr: [ 549411 ]12721 x gelesen
Infos:
  • 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)

  • Geschrieben von Michael RoleffDamit beantwortest du deine Frage doch schon selber,
    die angeordnete Stärke wird zu xy % nicht erfüllt.


    Genau gehen wir mal von doppelter Stärke aus werdet ihr mind. ne Staffel zu jeder Zeit schicken können müssen

    Geschrieben von Michael Roleff
    Aber sind die FA überhaupt im Betrieb abkömmlich ?
    Bsp. Behältereinstieg, bis der MA da nicht raus ist, darf der Posten auch nicht weg ect.


    Geneu und in dem Moment dürften sie auch nicht mehr auf die Mindestsollstärke angerechnet werden

    Geschrieben von Michael Roleff
    Die öffentliche Feuerwehr muß gemäß FSHG auf Anforderung auch in Betrieben mit WF tätigwerden.


    Auf Anforderung des betroffenden Betriebes. Theoretisch könnten die Tore geschlossen bleiben und die öffentliche Feuerwehr könnte von draußen aus zusehen.

    Geschrieben von Michael RoleffSollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein,
    gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
    Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein.


    Jein wenn die WF angeordnet ist und nicht freiwillig eingerichtet wurde, dürfte es sich statt Entzug der Anerkennung eher um saftige Geldstrafen handeln.

    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von mike adams"Solange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern! "

    Ist es ja. Euer Auflagenbescheid ist ja quasi auf Grundlage des FSHG entstanden. Und wenn die Leistungsfähigkeit mit der genannten Sollstärke und Mindestausrückestärke verknüpft ist, ist das Gesetz.


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     21.03.2009 01:01 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 08:34 Volk7er 7L., Erlangen
     21.03.2009 09:18 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 09:49 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 09:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 10:14 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 10:29 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 10:44 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 12:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 13:59 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 14:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 22:33 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 22:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 23:39 Lutz7 W.7, Düren
     22.03.2009 18:34 mike7 a.7, rheinberg
     22.03.2009 19:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     23.03.2009 06:14 mike7 a.7, rheinberg
     23.03.2009 06:17 mike7 a.7, rheinberg
     23.03.2009 09:15 Lutz7 W.7, Düren
     23.03.2009 11:00 Volk7er 7L., Erlangen
     23.03.2009 18:04 Lutz7 W.7, Düren
     23.03.2009 21:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     23.03.2009 23:02 Lutz7 W.7, Düren
     24.03.2009 09:19 Volk7er 7L., Erlangen
     26.03.2009 11:07 mike7 a.7, rheinberg
     26.03.2009 12:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     26.03.2009 13:12 mike7 a.7, rheinberg

    0.271


    Voraussetzungen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt