Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549416 |
Datum | 21.03.2009 14:25 MSG-Nr: [ 549416 ] | 9835 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzda stellt sich mir die Frage wozu WF dann blaulicht brauchen... deren Aufagebe ist es auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände zu arbeiten...
- Werksgelände ist nicht ohne andere Verkehrsteilnehmer => Nutzung im Werksgelände wie "draußen"
- WF fährt auch zu Objekten/Werksteilen, die nur über öffentliche Straßen zu erreichen sind.
- Option auch extern angefordert zu werden (z.B. TUIS)
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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