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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ bei der Feuerwehr?? | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 549466 | ||
Datum | 22.03.2009 09:14 MSG-Nr: [ 549466 ] | 8159 x gelesen | ||
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Geschrieben von Timo Spintler Mich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird. Das tut die GEZ, weil der von den Bundesländern beschlossene Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Grund dessen die Gebühren erhoben werden von einer vergleichsweisen (z.B. im Vergleich zum Steuerrecht) Klarheit ist. Da steht abschließend drinne, was befreit wird und was nicht. Und solange da in §5 Abs. 7 Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht "die Feuerwehr" drinne steht, zahlt die Feuerwehr. Denn es ist nicht so, daß gemeinnützinge Einrichtungen pauschal in Bausch und Bogen befreit sind, sondern nur explizit genannten Einrichtungen. Und das ist vergleichsweise eng gefaßt. Geschrieben von Timo Spintler Auch wenn die FW nicht Gemeinützig ist (was Otto Normal Bürger/FW Mann nur schwer versteht) s.o. Gemeinnützigkeit ist kein Befreitungstatbestand i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Einfach die Rechtsgrundlagen lesen, dann klären sich solche Fragen von ganz alleine ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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