Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Aus Spaß wurde Ernst Teil 1034 | 17 Beiträge |
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 549478 |
Datum | 22.03.2009 10:47 MSG-Nr: [ 549478 ] | 4675 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Hallo,
ich wollte ja eigentlich schon beim Thema Rauchpatronen was schreiben, habs mir aber dann verkniffen.
Die THW-Bundesschule Neuhausen bietet solche Lehrgänge an, auch für nicht-THW-Angehörige. Im Rahmen freier Kapzitäten können auch Angehörige anderer Behörden einen Lehrgang zur Schadensdarstellung bei Übungen mittels Pyrotechnik besuchen.
Mir fällt immer wieder auf, dass man, gerade bei der Feuerwehr, sich wenig Gedanken zu dem Thema macht, bzw. gesetzlich Vorgaben vollkommen außer acht läßt. Das Verwenden von Rauchkörpern ohne Anmeldung bei der zuständigen Behörde oder das Verwenden von losem Rauchpulver z.B. ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und kann mit Geldbuße bis 50000 Euro geahndet werden.
Nicht umsonst ist der Einsatz pyrotechnischer Gegenstände beim THW den Sprengberechtigten mit Sonderlehrgang Pyrotechnik vorbehalten. Die Ausbildung dauert insgesamt 5 Wochen und besteht aus mehreren Modulen. Die Gefahren die vom unsachgemäßen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (und nicht anderes ist Pyrotechnik) ausgehen können sind einfach zu groß, Knalltrauma, Verbrennungen und Rauchvergiftungen dürfen ja jedem hier bekannt sein.
Sollte es Fragen zu diesem Thema geben stehe ich gerne Rede und Antwort soweit es möglich ist.
Gruß!
Hagen
Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.
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