Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Weiterführende Ausbildung AGT | 43 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549629 |
Datum | 23.03.2009 11:07 MSG-Nr: [ 549629 ] | 8841 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
Geschrieben von Stefan GanzkeWarum wird das standortspezifisch in einem "AGT 2 Lehrgang" durchgeführt?
Es wäre doch sinnvoller eine gemeinsame Lösung zu finden und das direkt im AGT - Lehrgang durchzuführen. Somit sind dann alle auf dem selben (guten) fachlichen Stand.
und man muss sie dann doch wieder "reseten", wenn sie vom Lehrgang kommen.
Da gibts einfach zu viele Unterschiede.
Die eine Wehr hat Dräger mit Bodyguard ND, die nächsten ÜD, die nächsten Auer, die nächsten haben B&R, die nächsten Interspiro. Alle Geräte haben auch ihre kleinen Eigenheiten.
Die einen haben nen Zweitanschluß, die anderen keinen, die einen haben diese lustigen Luftverbraucher (respihood), die anderen haben Fluchthauben, die nächsten haben gar nix.
Die einen haben Holster etc. am PA. Die einen haben ein kennzeichnungssystem in ihrem Bereich festgelegt, die anderen haben ein anderes, die nächsten haben gar keins.
Weiter gehts mit nem Sicherhheitstruppkonzept. Die einen haben eins, die anderen haben ein anderes, wieder andere haben gar keins. Den einen steht ne Sicherheitstrupptasche zur Vefügung, andere haben noch nicht mal ein Tragetuch.
Wie willst du das vernünftig überörtlich ausbilden? Das geht (leider) nicht. Gibt es in Deutschland irgendwo ein Landkreis, bei dem sowas einheitlich geregelt ist? Kreisweit gleiche PA (das gibts -> FTZ), kreisweit gleiche zusätzliche Ausrüstung, kreisweit gleiche Festlegungen für Kennzeichnungen etc.? Wenn es das gibt, dann sage ich Respekt, ich glaube aber nicht dran.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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