Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Weiterführende Ausbildung AGT | 43 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549702 |
Datum | 23.03.2009 16:13 MSG-Nr: [ 549702 ] | 8377 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Hallo,
Geschrieben von Ingo HornWarum?
weil zu unterschiedlich.
Möglich wäre das von oben herunter zu diktieren (KBI -> GBI/StBI -> WeFü), dann allerdings auch mit einheitlicher Ausrüstung.
Da fängts dann schon an. Z.B. unser Landkreis. Auf der einen Seite das hessische Ried mit den Städten, den entsprechend ausgerüsteten Feuerwehren, auf der anderen Seite der Odenwald mit den kleinen, verstreuten Dörfern und den entsprechenden Feuerwehren.
Nächste Frage: Wie plane ich das? Muss das jede Wehr selbst können? Zusätzliche Ausrüstung (siTr-Tasche) für jede Wehr? Pro Gemeinde / Stadt zentral?
All das sind Dinge, die verdammt schwer unter einen Hut zu bringen sind und entsprechende Ressourcen benötigen.
Geschrieben von Ingo HornWenn so ein Teil mehr als 3 Stunden Ausbildungszeit benötigt, um sicher damit arbeiten zu können, ist es imho feuerwehruntauglich.
Gebe ich dir grundsätzlich recht. Aber gerade bei den Dingern sollte man mehr als die 5 min für nen Bewegungslosmelder investieren. Insbesondere dann, wenn ich soviel Schnickschnack drin habe, dass ein Manometer plötzlich überflüssig wird... Ich lasse mich gerne berichtigen, aber meines Wissens hat ein BG II kein Manometer mehr sondern nur noch eine Digitalanzeige..
Geschrieben von Ingo HornMehr als ne Stunde Aufwand?
Mit entsprechender Praxis zu Beginn ja. Erstmal Vertrauen schaffen. Ich hatte zu Beginn ehrlich gesagt auch ein komisches Gefühl, als ich das Ding das erste Mal gesehen und in der Hand hatte.
Mittlerweile hat mich das Ding voll überzeugt.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|