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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 549755 | ||
Datum | 23.03.2009 23:08 MSG-Nr: [ 549755 ] | 9888 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Auch in Baden-Württemberg erfordert eine anerkannte Werkfeuerwehr nicht notwendigerweise hauptamtliche Kräfte. Ich kenne z.B. eine mit nur einer HA-Kraft (Leiter der WF), alle anderen Angehörigen der WF sind freiwillige. Kommt auf die Betriebsart an und darauf, ob der Betrieb vielleicht von sich aus diese Werkferuerwehr stellt, ohne Diese angeordnet bekommen zu haben. Der Leiter muss dann glaub ich auch eine B Ausbildung haben. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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