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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549791 | ||
Datum | 24.03.2009 09:19 MSG-Nr: [ 549791 ] | 12566 x gelesen | ||
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Das kann ich so aus bayer. Sicht nicht bestätigen. Es kommt darauf an, im Alarmfall die Mindestausrückstärke und die Hilfsfrist einzuhalten. Dazu sind auch die geforderten Qualifikationen einzuhalten. Egal ob dies hauptberufliche oder nebenberufliche Kräfte sind. Auch bei WFen in Bayern mit gemischter Mannschaft (hauptamtlich / nebenberuflich) wird diesbezüglich in Genehmigungsbescheiden nicht unterschieden. Wenn die Ausrückestärke nicht mit hauptberuflichem personal sichergestellt werden kann, dann muß eben mit nebenberuflichem Personal "aufgefüllt" werden und sichergestellt sein, dass die Leute im Alarmfall auch abkömmlich und entsprechend innerhalb der Hilfsfrist am Schadensplatz zur Verfügung stehen. Bei nebenberuflichen muß ich sicherheitshalber eine größere Anzahl von FM alarmieren. Sollte auch so die geforderete Ausrückstärke und Hilfsfrist nicht eingehalten werden, dann bleibt nur die Aufstockung des hauptberuflichen Personals. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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