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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 550236 | ||
Datum | 25.03.2009 22:15 MSG-Nr: [ 550236 ] | 20163 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Mindestens NRW Das FSHG NW fordert seit 1975 feuerwehrtechnische Beamte bei den kommunalen Feuerwehren. Abgesehen von den evtl. noch vorhandenen Altfällen aus der Übergangsregelung, reinen RD Mitarbeitern oder aber Angestellten bei einer Kreis- bzw. Stadteinrichtungen die mit Wartungs- oder ähnlichen Arbeiten betraut sind dürfte der Anteil von Angestellten bei kommunalen Feuerwehren in NRW fast gegen Null laufen. Gruß Udo Walbrodt | ||||
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