Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 550287 |
Datum | 26.03.2009 12:29 MSG-Nr: [ 550287 ] | 12656 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
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1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von mike adamshauptsächlich geht es mir um die aufgaben der feuerwehrleute, also was sie im werk/außerhalb machen dürfen und was nicht!
Dazu wirst Du nichts finden. Ich habe hier gerade einen recht neuen Anordnungsbescheid auf dem Tisch. Da steht nur, wieviel Funktionen in welcher Zeit an jedem Ort des Betriebes sein müssen. Ob die aus dem Bett oder vom Hof kehren kommen, spielt keine Rolle, das muss/darf der Betrieb selber regeln. Es ist ja bei WF (und BF/HAW) durchaus üblich, Arbeitsdienst zu verrichten, auch irgendwo im Werk.
Gruß
A.
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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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