Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 550305 |
Datum | 26.03.2009 14:30 MSG-Nr: [ 550305 ] | 20105 x gelesen |
Hilfsorganisation
Hilfsorganisation
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
Schnelleinsatzgruppe
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Christian FischerRettungsdiets ist nicht Vorsorge für Großschadensfälle
richtig.
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn man die Leistung ausschreibt, dann Europaweit, nach europäischen Kriterien ohne in Watte packen der traditionell dort tätigen EA/ HA-HiOrg-Mafia.
soweit die Theorie. Wenn sich die HiOrg aber dann nicht bereit erklären, die Vorsorge für Großschadensfälle weiterhin zu übernehmen, was meinst du wohl, wird der Gesetzgeber dann machen?
Für was soll eine HiOrg weiterhin RH, RS, RA usw. vorhalten bzw. ausbilden, wenn man am RD nicht mehr beteiligt ist?
Ich glaube nicht, dass wir es noch erleben, dass es in allen Teilen Deutschlands soweit kommt, dass diese Tätigkeiten von Unternehmen gemacht werden (können). Ohne die ehrenamtlichen Helfer kannst du in den meisten Regionen SEG & co. vergessen.
In der Theorie könnte man sich auch vorstellen, dass es künftig keine FF mehr gibt, darüber haben wir hier ja auch schon öfter ausführlich diskutiert, aber ich bin mir sicher, auch das werden wir max. in einzelnen Bereichen (Gegenden) noch erleben.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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