Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 550318 |
Datum | 26.03.2009 15:10 MSG-Nr: [ 550318 ] | 20080 x gelesen |
Rettungsdienst
Schnelleinsatzgruppe
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Schnelleinsatzgruppe
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Schnelleinsatzgruppe
Geschrieben von Christof Stroblja bzgl. RD natürlich schon, aber ich glaube nicht, dass sich ein Privatunternehmen findet, dass an SEG usw. interessiert ist.
Wenn du es mir bezahlst stell ich mir auch einen RTW auf den Hof und mache auf SEG. Bestimmt lockerer als meine jetzige Tätigkeit... Der Unterschied in der Finanzierung von SEG vs. Regel-RD wurde aber weiter oben schon genannt. SEG sind also grundsätzlich getrennt zu betrachten.
Gruß, MaWe
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|