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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 550605 | ||
Datum | 27.03.2009 15:42 MSG-Nr: [ 550605 ] | 789195 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Am saubersten wäre aber, den C1 grundsätzlich zu überarbeiten, weil wieso sollte gerade für die Feuerwehr (mit einem zusätzlichen Alarmfahrrisiko) eine Sonderregelung existieren. Aber ob die Fahrschullobby da mitmacht? Am saubersten und auch eine aus technische Sicht vertretbaren wäre folgende Lösung: Klasse B bis 5.5999 kg zulässiges Gesamtgewicht, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg oder so. Begründung: In der Regel handelt es sich aus techische Sicht bei Fahrzeugen unter 6 to um "schwere" Transporterfahrgestelle die sich in gewissen Details doch erheblich von den "leichten" bzw. abgelasteten LKW-Fahrgestellen im Bereich von 6 bis 7,5 to unterscheiden. Klasse C1 bis von 6.000 kg bis 12.000 kg, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg. Begründung: Dieser GEwichtsbereich deckt alle LKW-Fahrgestelle im "mautfreien" Bereich ab und wäre somit der Standardführereschein für Feuerwehrs und Unternehmen. Klasse C: Alles über 12.000 kg, ebenfalls ohne Anhänger. Für alle Anhänger muss eine separate Erlaubnis erworben werden, gilt dann auch für "Sattelschlepper". So würde nach meiner Ansicht im Allgemeinen ein Schuh daraus. Jetzt könnte Ihr mich steinigen! Aber bitte nehmt frische Steine! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18.Inf.-Reg Kaiserslautern. Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen! Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohlorganisierten und schlagkräftigen Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind sei der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen. STGB §328 (2) 3: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht." | ||||
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