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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung § 35 STVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 550742 | ||
Datum | 28.03.2009 16:59 MSG-Nr: [ 550742 ] | 3711 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Wittenberg Gab es denn jemals Sonderrechte für private PKW´s in NRW? Du musst da nicht gleich immer an was wildes denken, ich nehme z.B. das Sonderrecht in Anspruch, im Einsatzfall eine Straße zu befahren, die nur für Busse, Taxen und Anlieger frei ist, weil mir das einen grösseren Umweg erspart. Oder Nachts fahre ich durch eine Strasse, die aus Lärmschutzgründen (Krankenhaus) von 22:00 - 06:00 Uhr für den allgemeinen Verkehr gesperrt ist. Das sind alles sind Sonderrechte und haben rein gar nichts mit rote Ampeln, Höchstgeschwindigkeit o.ä. zu tun, was andere immer gleich mit Sonderrechte verbinden. Gruß Heinrich | ||||
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