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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Mitglieder unerwünscht in der FF Hamburg? | 92 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 551643 | ||
Datum | 03.04.2009 10:29 MSG-Nr: [ 551643 ] | 29724 x gelesen | ||
Hi, unser Aufnahmeprozess sieht so aus: 1. Vorsprechen in der jeweiligen Löschgruppe, eine gewisse Anzahl an Probediensten (bei uns wie schon geschrieben) 2. grünes Licht der Löschgruppenführung für die Aufnahme 3. Aufnahmeantrag 4. G26.3, Führungszeugnis 5. Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter der BF (hD) 6. Aufnahme. 7. 1 Jahr Probezeit Geschrieben von Markus Weber Ich bin jetzt 13 Jahre FA und habe immer noch keinen Wachschlüssel. Wird eben überall anders gehandhabt. Geschrieben von Markus Weber Wenn jemand richtig böse ist, dann steht das doch im "großen" Führungszeugnis? Meinst du. Ich weiß jetzt zwar nicht, was du mit "großen" Führungszeugnis meinst, aber diese Führungszeugnisse sind m.E. zahnlose Tiger. Wenn man als Jugendlicher Mist baut landet es nur im Erziehungsregister. Da bleibt es aber und wird überwiegend nicht in das Führungszeugnis übertragen. Für Erwachsene steht die erste Tat nicht drin, wenn sie unter 90 Tagessätzen liegt. § 32 Bundeszentralregistergesetz Und bis man das errreicht hat, kann man sich einiges erlauben. Als Beispiel, was so ausgeurteilt wird: Trunkenheitsfahrt 2 Promille, ca. 50 TS, Unfallflucht 40 TS, Alkoholfahrt mit Unfall ca. 40 TS, Diebstähle um die 40 TS, Betrugsdelikte ebenso, genauso wie einfach Körperverletzungen. Wie du siehst kann man sich einiges erlauben, bevor es jemand merkt. Auffallen tun allerdings Verbrechenstatbestände wir Brandstiftung, Raub was möglicherweise für die Feuerwehr am interessantesten ist. Geschrieben von Markus Weber Wenn ich trotz dieser Hürden ein schwarzes Schaf aufnehme (kann mir gerade keine Gründe vorstellen), dann fliegt er eben wieder. Könnte schwierig werden, wenn er einmal drin ist und dir aktuell keine Grund liefert, sondern diese Dinge in der Vergangenheit liegen, man aber auf eine charakterliche Ungeeignetheit schließen kann. Einfach so rauswerfen ist nunmal nicht, wenn er drin ist. Dann m.E. lieber vorher richtig hinschauen. Gruß KAtja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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