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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Problem: Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 551707 | ||
Datum | 03.04.2009 13:37 MSG-Nr: [ 551707 ] | 2845 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Meyer Kann man jemanden, der sich noch ca. ein 3/4 Jahr im Ersatzdienst zur Bundeswehr, bei der Freiwilligen Feuerwehr befindet entlassen? Ja. Geschrieben von Thomas Meyer Wenn ja, welche Gründe müsste man vorweisen, um eine Person vorzeitig entlassen zu können? Die im jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz genannten Gründe für eine Entlassung aus dem Fw-Dienst. Geschrieben von Thomas Meyer Könnte diese Person dann von der Bundeswehr eingezogen werden? Ja. Sie hat ihren Dient nicht vollständig abgeleistet. Und wenn der Grund der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Person des Freigestellten liegt, dann wird die bisherige Dienstzeit im katS nicht auf die Zeit des dann zu leistenden Grundwehrdienstes angerechnet. Geschrieben von Thomas Meyer Die Person ist 25 Jahre alt, beruflich verbeamtet und befindet sich wieder in einer Ausbildung. Wenn die freistellung aufgehoben wird, dann zählt der Status als derjenige den Antrag auf Freistellung gestellt hat. d.h. Altersgrenzen, Familienausnahmen,... zählen dann nur, wenn sie schon zum Zeitpunkt der Freistellung bestanden haben. Was zum Zeitpunkt der Beendigung ist ist nicht relevant. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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