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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Problem: Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 551742 | ||
Datum | 03.04.2009 17:29 MSG-Nr: [ 551742 ] | 2412 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Es besteht ja keine Verpflichtung ggü. der Gemeinde bzw. deren Feuerwehr. Richtig. Aber er ist dann nicht mehr in einer Einheit aktiv, die im ZS/ KatS tätig ist. Also kann er seiner Pflicht auch nicht mehr nachkommen. Bei uns gibt es nicht (nur) wie in anderen Ländern geschlossene KatS Züge z.B. als GABC-Züge, sondern auch schlicht einzelne Fahrzeuge der Wehren oder einzelne Plätze in den Wehren für die Freigestellten, die sich dann ggf. zu Einheiten ergänzen. Es kann also nicht sein, daß jemand dann zwar nicht mehr in der Ortsfeuerwehr XY-Stadt ist, aber dennoch im ABC-Zug des Landkreisesn XY-Stadt Dienst tut, da es diese "Kreiseinheiten" so nicht gibt. Sprich: Keine Tätigkeit in der Ortswehr mehr --> keine Tätigkeit im KatS mehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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