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| Thema | Aufnahme abgelehnt! Wer weiss Rat? | 25 Beiträge | 
        
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 551874 | 
| Datum | 04.04.2009 17:34      MSG-Nr: [ 551874 ] | 7179 x gelesen | 
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere: 
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
| Geschrieben von Markus Treichel
 muss dann nur aufpassen, das nichts passiert (versicherung). 
 Geschrieben von Julian Holsing
 Du bist allerhöchstens nicht durch die Unfallkasse versichert. Falls dann etwas passiert bist du ganz normal über die KV versichert, also eigentlich kein problem. 
 Sorry, Jungs, wie kommt ihr auf das dünne Brett?
 
 Selbstverständlich ist man auch bei Probediensten über den Unfallversicherungsträger Kraft Gesetzes versichert, und zwar ohne Einschränkung.
 (vgl. § 2 SGB VII, Nr. 9 - 13)
 
 Die eigene KV braucht man damit nur wirklich nicht zu belästigen.
 
 
 Beste Grüße
 Udo Burkhard
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 schau mal rein: www.helferportal.org
 
 
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