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ThemaAufnahme abgelehnt! Wer weiss Rat?25 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern551896
Datum04.04.2009 23:11      MSG-Nr: [ 551896 ]7098 x gelesen

Geschrieben von Markus TreichelIch bin vor einer Woche nach Rendsburg gezogen und habe mich schon vor etwa einem halben Jahr bei der Städtischen FF vorgestellt.

Zu deiner ehemaligen Wehr kann ich mich nur den Vorpostern anschließen. Noch einmal den direkten Weg gehen, dann schriftlich, wenn das nichts bringt Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und die entsprechenden Konsequenzen vor allem strafrechlicher Natur bekannt geben.

Zu deinen zukünftigen Rendsburger Kameraden: Auch hier erst einmal das nochmalige Gespräch suchen und auf die Problematik hinweisen, insbesondere deutlich machen, das nichts bewiesen ist und welche Schritte du schon unternommen hast. Sollten sie nicht reagieren wollen, lass dir dir Ablehnung schriftlich geben. Das ist dann ein ganz normaler, dich belastender und mit großer Sicherheit rechtswidriger Verwaltungsakt.

Eine Ablehnung aus Verdachtsmomenten heraus würde vor der Aufsichtsbehörde keinen Bestand haben und wenn die Rendsburger nicht gerade zu viele Kameraden haben, müssen sie dich auch aufnehmen. Schon weil der Wehrführer sonst seiner eigenen Dienstpflicht als (Ehren-)beamter nicht nachkommen würde, gegenüber seiner Gemeine für eine leistungsfähige Feuerwehr zu sorgen.
Aber ich vermute, so weit wird es ein ehrenamtlicher WF nicht kommen lassen, denn vor der "Obrigkeit" haben viele, die erst selbstsicher sind, dann doch Angst.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, stünde dir der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen. Aber dann machst du den Rendsburgern so viel Arbeit und Ärger, dass du selbst im Falle eines Gewinnens wohl kaum in die Wehr integriert werden würdest - welcher Kamerad mag schon mit einem anderen zusammenarbeiten, der ihm gerichtlich "aufgezwungen" wurde? Selbst wenn du "Schuld" nicht bei dir, sondern bei einem der Wehrführer lag.


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

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