Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Aufnahme abgelehnt! Wer weiss Rat? | 25 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 551898 |
Datum | 04.04.2009 23:54 MSG-Nr: [ 551898 ] | 6801 x gelesen |
Grundgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Alexander SuckerWas wäre denn die Alternative? Lebenslanges Feuerwehr-Verbot?
Man kommt halt juristisch nicht weiter, wenn es in Wirklichkeit gar nicht daran, sondern an der zwischenmenschlichen Kommunikation scheitert.
Da nützt Recht haben leider auch nichts, weil die, did im Unrecht sind, doch gewinnen.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.
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