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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Hans8 S.8, Ringsheim / Baden Württemberg | 551921 | ||
Datum | 05.04.2009 10:36 MSG-Nr: [ 551921 ] | 788715 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Themengruppe: | ||||
Hallo, nimmt man das Thema Lenk- und Ruhezeiten, EG-Kontrollgerät aus der theoretischen Ausbildung heraus, so so verstößt der Ausbilder gegen rechtsverbindliche Vorschriften wie das Fahrlehrergesetz und die Fahrschülerausbildungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist in Art und Umfang vorgeschrieben eine Themenkürzung verstößt somit gegen geltendes Recht und bedürfe eines gesetzlich genehmigten "Lehrplans Feuerwehr". Gruß Hans | ||||
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