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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 552097 | ||
Datum | 05.04.2009 22:58 MSG-Nr: [ 552097 ] | 13676 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Detlef Maushake soweit ich weiß: RSchVers tritt nicht bei Vorsatz ein und 323c setzt Vorsatz Voraus denn ich kann nur etwas unterlassen, was mir als notwendige Handlung bekannt ist. Also Vorsatz ergo keine Versicherung. Kommt zwar auf die Rechtsschutzversicherung an, aber im Regelfall ist das bei Vorsatz so, dass sie nichts zahlen. Einzige Ausnahme sind bei vielen Versicherern Verkehrsstraftaten. Viele Rechtsschutzversicherer zahlen da solange, bis man wegen Vorsatz verurteilt wird. Daher bei Versicherungen, von denen man selber mal was will. Nie die billigste wählen... Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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