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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552471 | ||
Datum | 08.04.2009 11:32 MSG-Nr: [ 552471 ] | 12556 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger In der vfdb- Richtlinie 08/04 ist zum einen vom Pressluftatmer komplett und zum anderen vom Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ohne Lungenautomat und Druckluftflasche die Rede. Beide Formen liegen aber unterschiedliche Prüfanforderung zu Grunde. und damit hast du ähnliche Problemstellungen geschaffen wie beim Zubehör. Nach der Logik hätte ich also beim Einsatz z.B. beim Umstecken des LA plötzlich wieder einen ungeprüften PA... Ganz ehrlich: Auf welcher Grundlage denn? Wenn der PA geprüft ist und der LA geprüft ist, wie schafft man es dann, dass der PA mit eben jenem LA die Prüfung nicht schafft? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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