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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 552933 | ||
Datum | 10.04.2009 15:54 MSG-Nr: [ 552933 ] | 788973 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist, wenn einer mit so einem Führerschein für die Feuerwehr privat sich einen 7,5 Tonner Möbelwagen ausleiht? Verboten? ... das ausleihen nicht, das Fahren schon, ;-) -> weil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn das für die FA etc. gilt, wieso muss Otto-Normalbürger dafür dann einen teuren Führerschein machen? ... weil er nicht von einer Ausnahmeregelung des harmonisierten EU-Führerscheinrechtes abgedeckt ist (... in Brüssel beschweren ...) Gruss Gerhard | ||||
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