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Thema | 1 oder 2 Einsatzberichte ? | 31 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Trevesen / Bayern | 553245 | ||
Datum | 12.04.2009 20:26 MSG-Nr: [ 553245 ] | 5310 x gelesen | ||
Geschrieben von Albert Kißlinger wie wird dann der Punkt "Verkehrsabsicherung" begründet? Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 28 Abs. 2 hier steht: für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, hier wird eben das unmittelbar ausgelegt bis die verunfallte Person dem Rettungsdienst übergeben wurde. Die Verkehrsabsicherung bis dahin ist kostenfrei aber ab diesem Zeitpunkt bis z.B. der Abschleppwagen kommt und das Auto geborgen ist ist eben kostenpflichtig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Markus | ||||
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