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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553322 | ||
Datum | 13.04.2009 15:18 MSG-Nr: [ 553322 ] | 788576 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
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Geschrieben von Michael Weyrich Nö, aber 'ne Sondergenehmigung, damit er mit dem Teil überhaupt auf die Straße darf (mit abgebautem und hinten angehängtem Schneidwerk). Auf dem Acker selbst braucht er die nicht. Betrifft aber wiederum nicht die Fahrerlaubnis, sondern andere Regelungen. stellt sich die Frage, ab wann ein Feldweg ein öffentlicher Weg ist, wann der Mähdrescher da dann drauf von Feld zu Feld auch "breit" fahren darf, wie es darauf mit der Räum- und Streupflicht aussieht (hier v.a. mit dem Reinigen verschmutzter Wege, die dem Landwirt doch alle gehören und auf denen ich noch keine Schilder gesehen habe, dass da nicht gekehrt etc. würde). Bzw. wann endlich alle Landwirte auch noch den letzten Weg aus Haftungsgründen für jeden anderen sperren... Dito für die Höfe selbst - reicht ein "Vierseithof" als Beschränkung aus, oder muss da auch ein (geschlossenes!) Tor sein? Und was ist, wenn die "Fahrgefährte" zulassungsfrei sind, weil unter 6 km/h oder eine führerscheinfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine? Oder gibts dafür auch Altersbeschränkungen bzw. gelten dafür ähnlich tolle Regeln wie für die Erdbaumaschinen - mit Sonderausnahmen für die Landwirtschaft - und philosophieren wir dann drüber, ob ein solches Gerät im Feuerwehreinsatz jetzt ein Stapler oder eine Erdbaumaschine ist, um dann darüber zu diskutieren, wieviel Stunden Aus- und Fortbildung der Nutzer nachweisen muss, damit ers überhaupt starten darf? Ab und an wundert mich schon, warum sich in Deutschland überhaupt noch irgendein Rad dreht.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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