Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Erfahrungen Quick Fill (Atemschutz) | 28 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 553969 |
Datum | 16.04.2009 16:36 MSG-Nr: [ 553969 ] | 8462 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Lars KonradVielleicht weißt Du ja mehr als ich, aber ich gehe davon aus, dass diese Veröffentlichung in Bayern und Niedersachsen in Absprache mit den Herstellern entstanden ist, oder?
Und warum steht dann in den Herstellerangaben was grundsätzlich anderes als in dem Erlass aus Bayern und Niedersachsen? Sind die PAs in diesen Bundesländern anders als die in NRW, HE oder RLP?
Geschrieben von Lars KonradWarum also gehen die anderen Länder nicht den gleichen Weg?
Gegenfrage: Warum sollten es die anderen Bundesländer tun?
Ich ziehe jeden PA unserer VG nach Gebrauch über den Prüfstand. Und bei Gott, dabei kamen schon Defekte ans Tageslicht, die Verletzungen von FA nach sich gezogen hätten! Ohne Prüfung auf dem Prüfstand waren die nicht zu erkennen.
Geschrieben von Lars KonradIn der Fläche wird sich doch garantiert auch so nicht an die Herstellerangaben gehalten.
Dann hat der Atemschutzgerätewart nix im Kopf oder weiß er es schlichtweg nicht besser...
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
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