Hallo Klaus,
ich hatte in einem anderen Thread auch ne zusammenfassung geschrieben, was als "Ersatz" für Halone angeboten wird: hier
Aufgrund der EG-Verordnung Nr. 2037/2000 wurde der Einsatz von Halonen verboten.
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling, und die Aufarbeitung und Vernichtung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist u.a. auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinausgehende strengere Regelungen vor. Die Stoffe die da erfasst wurden sind nicht or Halone sondern auch FCKW, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan und ähnliche.
In der Verordnung sind aber Ausnahmen geregelt für sogenannte "kritische Verwendungszwecke"
Für Halon 1310 sind dies:
a) in Flugzeugen für den Schutz von Mannschaftsräumen, Maschinenhäusern, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays), sowie zur Inertisierung von Treibstofftanks;
b) in militärischen Land- und Wasserfahrzeugen zum Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen;
c) zur Inertisierung von besetzten Räumen, in denen brennbare Flüssigkeiten und/oder entzündliche Gase freigesetzt werden können, im militärischen Bereich, im Erdöl- und Erdgassektor und in der Petrochemie sowie in bestehenden Frachtschiffen;
d) zur Inertisierung von bestehenden bemannten Kommunikations- und Befehlszentren, die zur Verteidigung gehören oder anderweitig für die nationale Sicherheit wesentlich sind;
e) zur Inertisierung von Räumen, in denen das Risiko einer Dispersion radioaktiver Stoffen bestehen könnte;
f) in Anlagen des Ärmelkanal-Tunnels und damit verbundenen Einrichtungen und rollendem Eisenbahnmaterial.
für Halon 1211 sind dies:
a) in militärischen Land- und Wasserfahrzeugen zum Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen;
b) in an Bord von Flugzeugen verwendeten Handfeuerlöschern und fest installierten Löschvorrichtungen für Maschinen;
c) in Flugzeugen zum Schutz von Mannschaftsräumen, Maschinenhäusern, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays);
d) in Feuerlöschgeräten für Löschmannschaften, die für den Selbstschutz am Anfang der Brandbekämpfung wesentlich sind;
e) in Militär- und Polizeifeuerlöschern für Personen.
Für diese Zwecke darf Halon weiter in Verkehr gebracht werden
Quellen: Umweltbundesamt, Umwelt online,
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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