Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Stadt Leverkusen soll freiwilligen Mehrarbeitszuschlag streichen | 56 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555065 |
Datum | 22.04.2009 08:47 MSG-Nr: [ 555065 ] | 15593 x gelesen |
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDarauf habe ich genau gewartet! Wenn ein Schlosser in seinem Vertrag 38,5 Stunden stehen hat, dann bekommt er auch 38,5 Stunden bezahlt (auch im Urlaub), oder? In unserem "Vertrag" stehen 56 Stunden und diese müssen wir auch erbringen, unabhängig davon ob ich Urlaub habe oder nicht, auch richtig? Also müssen diese 56 Stunden dann natürlich auch durchbezahlt werden, da ich für diese Arbeitszeit auch anteilig meinen Urlaub bekomme.
Erstmal stehen in der AZVO 48 Stunden, aber erst seit 1.9.2006. Also fehlt für die o.g. (dazu noch völlig absurde) Sichtweise eh jede Grundlage. Zweitens ordnen die Kommunen, die nach Mehrarbeit verfahren, natürlich KEINE Mehrarbeit an, wenn der Kollege nicht im Dienst (Urlaub, Krank, IdF) ist. Wer wäre denn auch so bescheuert? In einem mir bekannten Modell wird die Mehrarbeit auf die Schicht runtergebrochen und jeden Morgen durch Unterschrift angeordnet. Für die Kollegen, die tatsächlich an dem Tag im Dienst sind.
Gruß
A.
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| 21.04.2009 20:20 |
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Anto7n S7., Köln |
| 21.04.2009 21:05 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 21:24 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 21:36 |
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| 21.04.2009 21:52 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 22:03 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 22:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |