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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Stadt Leverkusen soll freiwilligen Mehrarbeitszuschlag streichen | 56 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555066 | ||
Datum | 22.04.2009 09:10 MSG-Nr: [ 555066 ] | 15413 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Erstmal stehen in der AZVO 48 Stunden, aber erst seit 1.9.2006. Also fehlt für die o.g. (dazu noch völlig absurde) Sichtweise eh jede Grundlage. Absurd? Ok dann erkläre mir mal dies hier: Klick Absurd wurde dies alles schon im Jahre (ich meine) 1996 genannt als die Ärzte geklagt haben und einige Kollegen meinten dies würde ja für uns auch gelten. Da haben auch alle von Oben gebrüllt: "Ihr habt doch einen Knall, dies betrifft die Feuerwehr nicht und ist auch hier gar nicht anwendbar". Als dann die Klage in Hamburg anhängig war hat sogar die damalige Dezernentin in der Rheinischen Post schreiben lassen: " Dies betrifft uns nicht, weil wir bezahlen unsere Feuerwehrleute durchgängig". Sorry Andreas mein Glaube an die Obrigkeit hält sich bei diesen Aussagen inzwischen sehr in Grenzen! Weil in den letzten Jahren hat man sich einfach zu oft geirrt und die Gerichte haben dies dann gerade rücken müssen. Gruß Dirk | ||||
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