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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | JF Mitglied rettet Verunfaltem das Leben | 20 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555234 | |||
Datum | 22.04.2009 22:39 MSG-Nr: [ 555234 ] | 5068 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhut Seit wann muss ich helfen, wenn offenbar schon jemand dabei ist? Sehe ich ähnlich. Aus dem StGB: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ab einer gewissen Anzahl von Helfern wirds halt unübersichtlich. Da kommt dann wieder das mit den Köchen und dem Brei. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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