Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Stadt Leverkusen soll freiwilligen Mehrarbeitszuschlag streichen | 56 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555470 |
Datum | 23.04.2009 20:48 MSG-Nr: [ 555470 ] | 15183 x gelesen |
Geschrieben von Dirk BrokatzkyAlso arbeitet der Betreffende in einer Wechselschicht :-)
genau. Und weil das ja 2 mal 12 Stunden sind, fodern wir die doppelte Zulage. Gehts noch?
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDu siehst alles ist möglich und von vorneherein zu sagen, dass ist aber Absurd passt nun mal nicht.
Doch, bei solchen Argumentationen passt das ganz genau. Demnächst sucht noch jemand die Zulage für regelmäßiges rechtzeitiges Erscheinen in der Erschwerniszulagenverordnung, weil 7 Uhr ja ganz schön früh ist, oder wie?
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNa ja Sie könnten ja mal damit anfangen die gültigen Regelungen aus Deinem Ordner zu bezahlen
Das, was da wörtlich drinsteht, kann (und sollte) man relativ leicht einklagen. Und wenn die Gerichte nicht gerade mit anderen zeitraubenden Dingen beschäftigt sind, sollte man da auch recht schnell Recht bekommen. Und geklagt wird IMMER, egal auf welchem Niveau. Auch vor Gericht.
Ich warte eigentlich stündlich auf eine seitenlange Begründung dafür, warum die 20 Euro pro Schicht natürlich auch in der 48h-Woche gezahlt werden müssen.
Gruß
A.
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| 21.04.2009 20:20 |
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Anto7n S7., Köln |
| 21.04.2009 21:05 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 21:24 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 21:36 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 21:52 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 22:03 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 22:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |