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Thema | Bayern: mehr SoSi-Berechtigungen für KBM/SBM | 27 Beiträge |
Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 555533 |
Datum | 24.04.2009 09:52 MSG-Nr: [ 555533 ] | 9856 x gelesen |
Infos: | 23.04.09 Blaulichtberechtigung_fuer_Kreisbrandmeister.pdf
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As Far As I Know - Soweit ich weiß
Kreisbrandmeister
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kreisbrandrat
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
Kreisbrandrat
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Arbeitnehmer
AFAIK ist die Funktion KBM in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
Für Bayern gilt jedenfalls:
* Jeder Landkreis hat als Cheffe einen Kreisbrandrat (KBR), meist mit offizellem BOS Fahrzeug, wird von den Kommandanten der Wehren im Landkreis gewählt. KBR ist an sich ehrenamtlich, meist aber mit einem Pöstchen im Landratsamt verbunden.
* Darunter gibt es je nach Größe und Begebenheit mehrere Kreisbrandinspektoren (KBI), meist mit Privat-KFZ mit SoSi.
* Jedem KBI sind dann meist mehrere KBM zugeteilt.
* KBMs gibt's dann als Gebiets-KBMs und Fach-KBMs. Erstere betreuen eine Reihe von Feuerwehren, zweitere übernehmen Fachaufgaben auf Kreisebene (Gefahrgut, Kommunikation, Leiter UGÖEL, etc.). Eben jene Gebiets-KBM sind von der Änderung betroffen.
D.h. wenn man BW mit Bayern vergleicht, gilt wohl in etwa:
* KBR (Bay) == KBM (BW)
* KBI (Bay) == stv. KBM (BW)
* KBM (Bay) == Unterkreisführer (BW)
IRONIE AN
Ein Hoch auf den Föderalismus an dieser Stelle.
IRONIE AUS
Gruss,
Stefan
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| 23.04.2009 21:12 |
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Stef7an 7A., Poing |
| 23.04.2009 21:19 |
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., Kirchheim unter Teck | |