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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr konnte wegen fehlender Technik und Ausrüstung nicht helfen.. | 55 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555680 | ||
Datum | 24.04.2009 22:43 MSG-Nr: [ 555680 ] | 9837 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Edelmann Dazu gibt es auch technsiche Regeln und mit einem Löschwasserteich ist es wohl in den seltensten Fällen getan. Mag sein. Das DGW-Werk liegt bei mir auf dem Schreibtisch. Und sei versichert das ich die Regeln auch für die Ausführung von Lw-Entnahmestellen auch kenne. Nur kannst du zumindest nach dem SächsBRKG zumindest nicht festlegen wollen wie die Gemeinde die LWV ausführt. Sie muss Diese sicherstellen! So ähnlich wird es sicher auch in den anderen Feuerwehrgesetzen stehen. Übertrieben gesagt kann sie auch alle x Meter ein Loch für einen Teich graben. Wird sie zwar nicht machen, wäre aber möglich. Peter *derauchdörfernurmitteichfürlwvkennt* Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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