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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 555686 | ||
Datum | 24.04.2009 23:38 MSG-Nr: [ 555686 ] | 11406 x gelesen | ||
Hi! In NRW hätte sie die Kosten zu tragen, soweit die Stadt den Einsatz abrechnet. Ist zwar wohl unter den Unglücksfall zu subsumieren, dennoch nach § 41 FSHG ausnahmsweise kostenpflichtig, wegen Gefährdungshaftung aus § 833 BGB. Wäre bei einer Kuh übrigens anders ... wobei der Fall wohl nicht vorkommen dürfte ... zumindest nicht mit dem Fenster. ;-) Gruß Sven | ||||
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