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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge | ||
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 555973 | ||
Datum | 27.04.2009 17:59 MSG-Nr: [ 555973 ] | 22593 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Es heißt: "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." (UVV Feuerwehren § 17 Abs. 1) Genau, und da die Sache mit dem Sicherheitstrupp in der FwDV steht sollte die Sache klar sein. Denn ich finde keinen Satz, der aussagt, dass man von einer FwDV abweichen darf! Gruß Kai Einzig und allein meine Meinung! | ||||
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