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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 556031 | ||
Datum | 27.04.2009 20:17 MSG-Nr: [ 556031 ] | 10893 x gelesen | ||
Hallo Rolf, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, da ich nicht alle Beiträge gelesen habe, nur eines. Geschrieben von Rolf Zastrow Nun gehts um die Kostenregelung und die Firma meint man solle die Kosten doch der Paasantin oder gar der ILS auferlegen weil sie hätten ja nur eine kleine Öslpur verursacht und dafür sei keine ganze Feuerwehr von Nöten ?? Die Firma als Halter des verursachenden LKW muss natürlich die Kosten für die Beseitigung der Ölspur übernehmen. So zumindest bei uns in NRW (§41 Abs.2 Ziffer 3 FSHG). Über die Anzahl der eingesetzten Kräfte die abgerechnet werden, entscheidet aber der Aussteller des Bescheides in Rücksprache mit dem Einsatzleiter. Es sollten wirklich nur die eingesetzten Kräfte abgerechnet werden. (Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 29.06.2005 - 5 UE 3736/04) Viele Grüße Wolfgang | ||||
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