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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaMediengestalter3 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen556098
Datum27.04.2009 23:55      MSG-Nr: [ 556098 ]2014 x gelesen

Hallo,

für Düsseldorf würde ich mal stark vermuten: JA!

Wenn ich mir § 31 Handwerksordnung so ansehe (bzw. Anlagen A und B), wüsste ich auch nicht, warum ein Mediengestalter nicht geeignet wäre, gegenüber Cembalobauern und Vergoldern.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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 27.04.2009 23:49 deni7z g7., düsseldorf
 27.04.2009 23:55 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 28.04.2009 11:41 Seba7sti7an 7B., Erfurt

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