Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 556118 |
Datum | 28.04.2009 08:14 MSG-Nr: [ 556118 ] | 23041 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Sicherheitstrupp
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Andreas BräutigamWarum steht dann überhaupt in einer UVV, dass sie eingeschränkt werden kann?
Damit im Einzelfall (und wenn keine direkte Erhöhung der Gefahr für meine Leute besteht [Anmerk.]) davon abgewichen werden kann. Und zwar in einem Maße, dass ich persönlich vertreten kann. Als Beispiel könnte man die Steckleiter anführen, bei der nur noch ein Sproße übersteht. Man darüber aber durchaus noch eine Person von einem Balkon retten kann ohne das ein Absturz "garantiert" ist.
Die UVV aber herzunehmen und ein solch grundlegendes Sicherheitskonzept wie den SiTr für meine Leute auszuhebeln finde ich persönlich absolut wider dem Zweck.
Mal grundsätzlich: Es heisst eindeutig "im Einzelfall" das bedeutet gleichzeitig, dass es keine allgemeingültige Schlussfolgerung für die Auslegung von UVV und FwDVen gibt. Wenn ich persönlich als Einheitsführer eine Entscheidung treffe. Dann treffe ich sie hoffentlich, nachdem ich alle mir bekannten Fakten betrachtet habe, dann sollte ich in jedem Fall sicher sein das ich sie zu allererst vor mir selbst vertreten kann. Das gilt auch mit Sicherheitstrupp.
Trifft ein EF die Entscheidung, dass für diesen Einzelfall kein Sicherheitstrupp benötigt wird. Dann ist das seine Entscheidung die er vertreten muss. Ich will nun kein Beispiel anführen in dem auch ich mir so eine Entscheidung vorstellen könnte weil es einfach idealisiert wäre, aber es gibt sie sicher.
Ich bin nur ganz strikt dagegen eine solche Grundlage der eigenen Sicherheit mit dem Totschlagargument "Bei Menschenrettung ist alles erlaubt" ad absurdum zu führen. Wenn wir eine solche "Standard-Entschuldigung" immer parat haben und unsere Vorschriften so ausgelegt werden, dass eben nicht mehr der Einzel- sondern der Regelfall daraus wird, dann sehe ich das sehr kritisch!
Schönen Gruß
Kai
Einzig und allein meine Meinung!
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |