Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 556184 |
Datum | 28.04.2009 14:17 MSG-Nr: [ 556184 ] | 21974 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Löschgruppenfahrzeug
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Christian FischerIm Zweifel in der durch den Bürgermeister vorgegebenen AAO.
Die Feuerwehrleitstelle oder der "Feuerwehrteil" der integrierten Leitstelle ist je nach Bundesland ein unselbständiges und weisungegebundenes Gebilde, das "nur" Notrufe entgegennimmt und dann nach der vorgegebenene AAO alarmiert. Wenn da stelt "bei Gebäudebrand nur meine eigene zuständige Gemeindefeuerwehr mit LF 8", dann kann da vielleicht die Aufsichtsbehörde noch intervenieren, nicht aber die Leitstelle selbst.
Und je nach Bundesland kann das bei 50 Gemeinden in einem Landkreis zu 50 komplett unterschiedlichen AAOs führen, was bei Herstellern von Leitstellensoftware regelmäßig zu Entsetzen (Programmierer) oder Freude (Finanzabteilung) führt, wenn die Software dafür angepaßt werden muß.
Das ist mir durchaus alles bekannt. Allerdings frage ich mich, wo steht, dass der Disponent sich an die AAO halten muß!? Was ist, wenn er manuell / situativ anders entscheidet?
Was durchaus mal vorkommt....
Gruß
Michael
Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |