Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 556313 |
Datum | 29.04.2009 10:29 MSG-Nr: [ 556313 ] | 22023 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
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Technische Hilfeleistung
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
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2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Christian FischerAnsonsten wüßte ich, wem ich als Gemeinde die zusätzlichen Kosten (z.B. abweichend von der AAO mit alarmierte Wehren) die bei Einhaltung der AAO nicht entstanden wären belaste...
Nun mal langsam. Zunächst regelt die AAO natürlich grundsätzlich mit welchen Kräften zu welchem Ereignis gefahren wird. Da es aber nicht überall einheitliche Vorgaben zur Erstellung der AAO gibt, kann man die o.g. Aussage einfach so nicht treffen.
Je mehr eine AAO in Richtung beschreibender Stichworte geht, dedto weniger Entscheidungsspielraum bleibt dem Disponenten. Führt dann dazu, dass auch schon mal mit "artfremden" Stichworten alarmiert wird, wenn die EMK hinter dem "passenden" Stichwort eben doch nicht passt. Bei AAO, die abgestufte Stichworte haben (Feuer 1-15, TH 1-20, GSG 1-2), kann der Disponent von grundauf freier entscheiden, welche Stufe er bei welcher Feuerwehr nehmen muss, damit er mit dem Ergebnis fachlich zufrieden ist. Wenn alle bei der Eerstellung der AAO ihre Aufgabe gut machen, müsste beides zum Ziel führen. Das ist aber nicht überall so.
Für Düsseldorf: Wir haben historisch bedingt eine Mischung aus beschreibenden und abgestuften Stichworten. Der Leitrechner generiert daraus EinsatzmittelVORSCHLÄGE. Natürlich sollen sich die Disponenten möglichst daran halten, weil sonst "draußen" keiner mehr irgendeine Systematik erkennt, geschweige denn in der Einsatzorganisation berücksichtigen kann. Dennoch entscheidet der Disponent, ob er den Vorschlag akzeptiert oder nicht. Das muss er im Einzelfall natürlich begründen können und wenn er mal krass daneben liegt (nach unten!) auch persönlich vertreten. Davon wird ihn aber letzlich auch keine noch so straffe Vorgabe entbinden.
Dennoch liegt in Kreisen grundsätzlich die Organisationshoheit zur Frage "wer rückt wozu aus" beim Leiter der jeweiligen Feuerwehr. Und gerade nach unten würde ich da als Disponent auch so gut wie NIE von abweidhen, weil das oft nur Diskussionen gibt, die eigentlich keiner braucht. Die können die in der Nachtruhe Unterbrochenen gerne mit dem Ersteller der AAO führen, aber der Disponent sollte sich da nicht in irgendwelche Schusslinien bringen.
Gruß
A.
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |